- Die Finanzierung für eine Beratung, Diagnostik und/oder Therapie bei Lese- und Rechtschreibstörungen in Kombination mit Sprach- und Sprech-Entwicklungsstörungen wird von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Sie benötigen eine Verordnung/ein Rezept Ihres Arztes für Logopädie.
- Beamte und andere Personen, die beihilfeberechtigt sind, können die Kosten für Beratung, Diagnostik und/oder Therapie bei Lese-Rechtschreibstörungen in Kombination mit Sprach- und Sprechentwicklungsstörungen über die Beihilfe abrechnen. Sie benötigen eine Verordnung/ein Rezept Ihres Arztes für Logopädie.
Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung, sprechen Sie mich gerne an:
Tel. 0151 2968 2610
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- Nicht-Privatversicherte können meine Angebote als Selbstzahlende in Anspruch nehmen.
- Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (§35a SGB VIII) und können einen Kostenübernahmeantrag beim zuständigen Jugendamt stellen.
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