Finanzierung

  • Die Finanzierung für eine Beratung, Diagnostik und/oder Therapie bei Lese- und Rechtschreibstörungen in Kombination mit Sprach- und Sprech-Entwicklungsstörungen wird von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Sie benötigen eine Verordnung/ein Rezept Ihres Arztes für Logopädie.
  • Beamte und andere Personen, die beihilfeberechtigt sind, können die Kosten für Beratung, Diagnostik und/oder Therapie bei Lese-Rechtschreibstörungen in Kombination mit Sprach- und Sprechentwicklungsstörungen über die Beihilfe abrechnen. Sie benötigen eine Verordnung/ein Rezept Ihres Arztes für Logopädie.
    Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung, sprechen Sie mich gerne an:

    Tel.  0151 2968 2610

  • Nicht-Privatversicherte können meine Angebote als Selbstzahlende in Anspruch nehmen.
  • Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (§35a SGB VIII) und können einen Kostenübernahmeantrag beim zuständigen Jugendamt stellen.