- Die Finanzierung einer Beratung, Diagnostik und/oder Therapie bei Lese-Rechtschreibstörungen in Kombination mit Sprach- und Sprechstörungen wird von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Sie benötigen eine Verordnung für Logopädie von Ihrem Arztes.
- Nicht-Privatversicherte können meine Angebote als Selbstzahlende in Anspruch nehmen.
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- Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (§35a SGB VIII) und können einen Kostenübernahmeantrag beim zuständigen Jugendamt stellen.
Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung?
Rufen Sie an! Telefon: 0151 22968 2610
Ich freue mich auf Ihren Anruf.
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