- Logopädische Behandlungen werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet.
- Die Kosten für Diagnostik und Therapie werden von den Krankenkassen übernommen.
- Kinder unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, während es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Erwachsene 10 % der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10 Euro zahlen, wenn keine Gebührenbefreiung vorliegt.
- Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahlende erhalten eine Rechnung über die Behandlungskosten, die wir in einem Vertrag im Erstgespräch vor der Behandlung festlegen.
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- Lerntherapie, Beratung und Prävention sind IGeL Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht automatisch übernommen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
- Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (SGB VIII, §35a) und können daher einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt stellen.
- Lassen Sie sich über die Möglichkeiten der Kostenübernahme von mir beraten. Telefon: 0151 2968 2610
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