- Ich habe vor Kurzem meine Kassenzulassung abgegeben.
- Nicht-Privatversicherte können daher meine Angebote nur noch als Selbstzahlende in Anspruch nehmen.
- Gerne berate ich Sie über die Kosten und über alternative Finanzierungsmöglichkeiten.
- Privat- und Beihilfe-Versicherte können meine Angebote auch weiterhin mit einer Verordnung für Logopädie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Anspruch nehmen.
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- Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (§35a SGB VIII) und können einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt stellen.
- Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung? Rufen Sie gerne an! Telefon: 0151 2968 2610. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
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