- Die Finanzierung einer Beratung, Diagnostik und/oder Therapie bei Lese-Rechtschreibstörungen in Kombination mit Sprach- und Sprechstörungen wird von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Sie benötigen eine Verordnung für Logopädie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
- Nicht-Privatversicherte können meine Angebote als Selbstzahlende in Anspruch nehmen und sich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten von mir beraten lassen.
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- Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (§35a SGB VIII) und können einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt stellen.
- Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung? Rufen Sie gerne an! Telefon: 0151 2968 2610. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
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