- Logopädische Behandlungen werden von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin verordnet.
- Die Kosten für die logopädische Diagnostik und Therapie werden von den Krankenkassen übernommen.
- Kinder unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, während es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Erwachsene einen Anteil von 10 % der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10 Euro zahlen, wenn keine Gebührenbefreiung vorliegt.
- Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahlende erhalten eine monatliche Rechnung über die Behandlungskosten, die wir in der ersten Sitzung in einem gemeinsamen Vertrag festlegen.
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- In der Regel müssen Versicherte die Kosten für Beratung, präventive Maßnahmen und Legasthenie-Therapie selbst bezahlen. Manche Krankenkassen übernehmen dafür aber auch die Kosten.
- Lassen Sie sich über die Möglichkeiten der Kostenübernahme von mir beraten. Telefon: 0151 2968 2610.
- Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (SGB VIII, §35a) und können einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt stellen.
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