Finanzierung

  • Logopädische Behandlungen werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet.
  • Die Kosten für Diagnostik und Therapie werden von den Krankenkassen übernommen.
  • Kinder unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, während es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Erwachsene 10 % der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10 Euro zahlen, wenn keine Gebührenbefreiung vorliegt.
  • Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahlende erhalten eine Rechnung über die Behandlungskosten, die wir in einem Vertrag im Erstgespräch vor der Behandlung festlegen.
  • Lerntherapie, Beratung und Prävention sind IGeL Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht automatisch übernommen.  Es gibt jedoch Ausnahmen.
  • Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (SGB VIII, §35a) und können daher einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt stellen.
  • Lassen Sie sich über die Möglichkeiten der Kostenübernahme von mir beraten. Telefon: 0151 2968 2610