Finanzierung

  • Die Finanzierung einer Beratung, Diagnostik und/oder Therapie bei Lese-Rechtschreibstörungen in Kombination mit Sprach- und Sprechstörungen wird von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Sie benötigen eine Verordnung für Logopädie von Ihrem Arztes.
  • Nicht-Privatversicherte können meine Angebote als Selbstzahlende in Anspruch nehmen.
  • Kinder und Jugendliche mit attestierter Lese-Rechtschreibstörung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen (§35a SGB VIII) und können einen Kostenübernahmeantrag beim zuständigen Jugendamt stellen.
    Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung?
    Rufen Sie an! Telefon: 0151 22968 2610
    Ich freue mich auf Ihren Anruf.